Klassisch

Klassische Steuerberatung

Wir übernehmen für Sie die allgemeine Steuerberatung und bewältigen für Sie den oft undurchsichtigen Steuer-­Dschungel. Durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen können Sie sich wieder uneingeschränkt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Verlässlichkeit und Diskretion versprechen wir Ihnen schon heute.

Klassische Steuerberatung in der Steuerkanzlei Michael Strobl in Fürstenfeldbruck

Finanzbuchhaltung

Mit Systemen von DATEV führen wir Ihre laufende Finanzbuchführung durch, wickeln den Zahlungsverkehr ab und unterstützen Sie beim Mahnwesen oder übernehmen es komplett. Dabei wenden wir die modernsten Methoden zum Digitalen Belegbuchen und zur elektronischen Archivierung an. Mit unserer Kostenrechnung, den betriebswirtschaftliche Auswertungen und der Erstellung von zusammenfassenden Statistiken sorgen wir dafür, dass Sie immer den Überblick behalten.

Auch wenn unsere Mandanten ihre Finanzbuchhaltung selbst erstellen, leisten wir Unterstützung. Zum Beispiel bei der Einrichtung und Pflege des Buchhaltungssystems, den Umsatzsteuervoranmeldungen und bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.

Lohnbuchhaltung

Ebenfalls mit den DATEV Systemen erledigen wir die laufende Lohnbuchführung, erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen und übermitteln diese den zuständigen Stellen. Wir stellen Überweisungsträger auf Bankformularen oder Datenträgern bereit. Wir erstellen Lohnfortzahlungsanträge sowie Bescheinigungen für die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft, etc. Last not least nehmen wir bei Prüfungen durch Finanzamt und Sozialversicherung teil.

Jahresabschluss

Wir fertigen Jahresabschlüsse (Handel- und Steuerbilanz) zu aller Rechtsformen an. Bei Kapitalgesellschaften wirken wir zusätzlich bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht und bei der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger mit. Weiterhin erstellen wir Einnahme-Überschuss Rechnungen, Bilanzberichte und Mehrjahresvergleiche für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung.

Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll. – Otto von Bismark

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

Steuerrechtsdurchsetzung

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, legen gegebenenfalls Rechtsmitteln ein, stellen Stundungs- und Erlassanträge und führen für Sie die Interessenvertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten in Kooperation mit externen Wirtschaftsprüfern und Steuerfachanwälten durch.